Fördermittel sind kein Bonus obendrauf, sondern Teil der Planung. Deshalb kümmern wir uns von Anfang an darum.
Ein wesentliches Kriterium eines Energieberaters ist die Listung bei der dena als Energie-Effizienz-Experte. Voraussetzung dafür ist zum Beispiel ein technisches Studium mit einer zusätzlichen Sonderausbildung.
Das BAFA vergibt einen Großteil der Förderungen zur Energieeinsparung im Gebäude ausschließlich unter Einbindung dieser gelisteten Experten. Ohne diese Listung gibt es das Geld schlicht nicht.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), gefördert durch das BAFA, zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden sollten. Die Erstellung des iSFP wird staatlich bezuschusst.
Besonders interessant: Werden spätere Einzelmaßnahmen entsprechend dem Sanierungsfahrplan umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte und die förderfähigen Investitionskosten können unter bestimmten Voraussetzungen deutlich steigen.
Für umfassende Sanierungen zu einem KfW-Effizienzhaus stehen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Darüber hinaus können energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Lüftungstechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Bei entsprechender Heizungsoptimierung erstellen wir die Grundlage einer KfW-Fördermittelbeantragung durch die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach Beendigung der Maßnahme prüfen und bestätigen wir die förderfähigen Gesamtkosten sowie die produktgemäße Umsetzung und erstellen anschließend die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – diese ist zwingend notwendig zur Beantragung der Auszahlung der Fördermittel. Auf Wunsch erstellen wir ebenfalls die notwendige Heizlastberechnung.
Zusätzlich gibt es regionale Fördermöglichkeiten. Im Landkreis Wolfenbüttel unterstützt die Stiftung Zukunftsfonds Asse (Asse-Fonds) Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt und nachhaltige Entwicklung. Je nach Vorhaben können ergänzende Zuschüsse beantragt werden, die eine energetische Modernisierung wirtschaftlich noch attraktiver machen.
Für Einzelmaßnahmen liegt sie in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent, plus 5 Prozentpunkte bei Umsetzung aus dem Sanierungsfahrplan. Weil sich Förderbedingungen ändern, nennen wir Ihnen die aktuell gültigen Sätze verbindlich im Erstgespräch.
Dann ist die Förderung für diese Maßnahme in aller Regel verloren. Sprechen Sie uns an, bevor Sie unterschreiben.
Wir beraten in Südost-Niedersachsen: Landkreis Wolfenbüttel, Braunschweig und Wolfsburg, die Landkreise Helmstedt, Hildesheim und Gifhorn sowie den Nordharz rund um Bad Harzburg und Goslar.