Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes.
Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt.
Welche Variante für Ihr Gebäude Pflicht ist, klären wir vorab, bevor Kosten entstehen. Beide Ausweise stellen wir in das Zentralregister des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ein.
Unser eigenes Haus – Photovoltaik auf dem Dach
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Einstellung in das Zentralregister des DIBt
Dipl.-Ing. und bei der dena gelisteter Energie-Effizienz-Experte
Aufnahme vor Ort statt Ferndiagnose
Pflicht oder Wahl
Welcher Ausweis ist Pflicht?
Verbrauchsausweis
Bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner.
Pflicht – außer bei Objekten, die jünger als 3 Jahre sind oder vor Baujahr 1977 errichtet wurden
Preis: ab 99 €
Bedarfsausweis
Bewertet den theoretischen Energiebedarf aus dem Zustand des Gebäudes.
Pflicht bei Neubauten in den ersten drei Jahren (es liegen noch keine ausreichenden Verbrauchswerte vor)
Pflicht bei Häusern mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht mindestens nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden
Das hängt vom Baujahr, von der Zahl der Wohneinheiten und vom Anlass ab – die Pflichtfälle stehen oben. Rufen Sie uns an, dann klären wir das für Ihr Gebäude in wenigen Minuten.
Wir beraten in Südost-Niedersachsen: Landkreis Wolfenbüttel, Braunschweig und Wolfsburg, die Landkreise Helmstedt, Hildesheim und Gifhorn sowie den Nordharz rund um Bad Harzburg und Goslar.